P

Persönlichkeitsrecht

Wahrig

Per|sön|lich|keits|recht 〈n. 11; Rechtsw.〉 Grundrecht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde u. seiner individuellen Persönlichkeit ● es liegt ein Verstoß gegen das ~ vor

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „P“Zum Lexikon →