Person ạ lakten

schriftliche Unterlagen, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über die persönliche Führung und die dienstlichen Leistungen des Arbeitnehmers bzw. Beamten im Betrieb bzw. in der Behörde geführt werden. Alle Arbeitnehmer haben gemäß § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes, alle Beamten nach § 56 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bzw. nach § 90 BBG oder entsprechenden Paragraphen der Landesbeamtengesetze das Recht auf Einsicht in ihre Personalakten.