Personalit ạ̈ tsprinzip
der Grundsatz der Anknüpfung an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz einer Person für das auf sie anzuwendende Zivilrecht; Gegensatz: Territorialitätsprinzip.
der Grundsatz der Anknüpfung an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz einer Person für das auf sie anzuwendende Zivilrecht; Gegensatz: Territorialitätsprinzip.