Personalit ạ̈ tsprinzip
im Mittelalter ein Rechtsgrundsatz, nach dem jedermann nur nach seinem angeborenen Stammesrecht, nicht nach dem Recht seines jeweiligen Aufenthaltsorts gerichtet werden durfte.
im Mittelalter ein Rechtsgrundsatz, nach dem jedermann nur nach seinem angeborenen Stammesrecht, nicht nach dem Recht seines jeweiligen Aufenthaltsorts gerichtet werden durfte.