Personalit ạ̈ tsprinzip
Erwerb der Staatsangehörigkeit nach der Abstammung (Jus sanguinis) : Bei ehelichen Kindern ist die Staatsangehörigkeit des Vaters, bei nicht ehelichen Kindern die der Mutter maßgebend. Gegensatz: Der Ort der Geburt ist entscheidend (Jus soli) .