P

Personalvertretung

Wahrig

Per|so|nal|ver|tre|tung 〈f. 20; Rechtsw.〉 I 〈unz.〉 gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung von Beamten, Angestellten u. Arbeitern des öffentlichen Dienstes II 〈zählb.〉 Organ (Personalrat), das die Personalvertretung ( I) übernimmt ● die ~ stimmt der Vereinbarung zu

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „P“Zum Lexikon →