Personenstand

das familienrechtliche (z. B. Kindschafts-, Ehegatten-)Verhältnis zwischen zwei Personen, zu unterscheiden vom Familienstand. Der Personenstand wird von den Standesämtern in Personenstandsregistern geführt (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister). Grundlage ist das Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. 2. 2007.

In der Schweiz werden die Register über den Personenstand (Zivilstandsregister) gemäß Art. 39 – 51 ZGB von Zivilstandsämtern geführt.

In Österreich sind Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikelwesens und der Namensänderung Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.