Personenstandsanzeige
Mitteilung einer Geburt oder eines Sterbefalls beim zuständigen Standesbeamten. Die Pflicht zur Anzeige ist im Personenstandsgesetz begründet.
Mitteilung einer Geburt oder eines Sterbefalls beim zuständigen Standesbeamten. Die Pflicht zur Anzeige ist im Personenstandsgesetz begründet.