Pers ọ nenverbandsstaat
der Staat des frühen MA, der nicht auf Herrschaft über ein abgrenzbares Gebiet, sondern auf Herrschaft über einen Verband von Personen beruhte; seit dem hohen MA durch den Flächen- oder Territorialstaat abgelöst.
der Staat des frühen MA, der nicht auf Herrschaft über ein abgrenzbares Gebiet, sondern auf Herrschaft über einen Verband von Personen beruhte; seit dem hohen MA durch den Flächen- oder Territorialstaat abgelöst.