Pfahl|bür|ger 〈m. 3〉 1 〈MA〉 außerhalb der Grenzpfähle einer Stadt wohnender Bürger, dem (zur Erhöhung der Wehrkraft dieser Stadt) das Bürgerrecht verliehen worden war, Schutzbürger 2 〈fig.〉 engstirniger Mensch, Spießbürger
P
Pfahlbürger
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon