Pflegekind
Kind oder Jugendlicher, mit Erlaubnis und unter Aufsicht des Jugendamtes dauernd oder regelmäßig stundenweise in fremder Pflege untergebracht (§§ 44 Sozialgesetzbuch VIII); ähnlich in Österreich nach §§ 14 ff. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 15. 3. 1989; ähnlich auch in der Schweiz .