Pharmakopo ẹ

die amtlichen Vorschriften für die Zubereitung, Beschaffung, Prüfung und Vorratshaltung zahlreicher Arzneimittel, die als offizinell bezeichnet werden, für den Apotheker. In Deutschland gilt das Deutsche Arzneibuch , in der Schweiz die Pharmacopoea Helvetica , in Österreich das Österreichische Arzneibuch ; außerdem gibt es das Europäische Arzneibuch und die Pharmakopoea internationalis der WHO.

Auch: Arzneibuch, ; Apothekerbuch