P

Plädoyer

Wahrig

Plä|doy|er auch: Plä|do|yer 〈[–doaje] n. 15〉 1 〈Rechtsw.〉 zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht 2 eindringliche Rede gegen od. für etwas od. jmdn. ● ein ~ auf Freispruch; ein ~ für die multikulturelle Gesellschaft; ein ~ gegen Gewalt halten [<frz. plaidoyer ”Verteidigungsrede (eines Advokaten)“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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