P

Planfeststellung

Wahrig

Plan|fest|stel|lung 〈f. 20; Rechtsw.〉 behördlicher Beschluss über die Zulässigkeit eines geplanten öffentlichen Bauvorhabens, z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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