Planung

die Festsetzung von Zielen sowie das Auffinden und Abwägen von alternativen Handlungsmöglichkeiten.

In der Betriebswirtschaftslehre steuert die Planung die künftige Tätigkeit des gesamten Betriebs oder einzelner Teilbereiche (Beschaffung, Produktion, Absatz u. a.). Die Planung kann sich auf kurze Fristen (z. B. Liquiditätsplanung oder Produktions- und Absatzplanung ) oder auf lange Fristen (strategische Planung) für Produktentwicklung und Investitionen erstrecken.

Im Verwaltungsrecht unterscheidet man die Eingriffsverwaltung von der planenden Verwaltung , die sich an bestimmten Zielvorstellungen, deren Verwirklichung sie durch ihre Maßnahmen erreichen will (finale Steuerung) , orientiert. Der Bereich der Planung hatte in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren seinen Höhepunkt. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Planung zurückgefahren.