Plebisz ị t

Volksabstimmung, Volksentscheidung. Im internationalen Bereich wurde das Plebiszit bisweilen zur Lösung strittiger Gebietsfragen angewandt (z. B. nach dem 1. Weltkrieg Volksabstimmungen in Oberschlesien, Südostpreußen, Schleswig; 1955 im Saarland). Innerstaatlich kann das Plebiszit zur Entscheidung über die Annahme einer Verfassung, einer Verfassungsänderung, u. U. auch einzelner Gesetze zwingend vorgeschrieben sein.

Auch: Referendum