Pl ẹ num
allgemein die Vollversammlung aller einem Gesamtorgan angehörenden Mitglieder. Das Plenum der Parlamente ist die Zusammenkunft aller Abgeordneten der betreffenden Vertretungskörperschaft, z. B. des Bundestags. Die eigentlichen Entscheidungen sind stets dem Plenum vorbehalten, während in den Ausschüssen vorbereitende Arbeit geleistet wird.