Plünderung
unbefugte Aneignung von Sachen, die infolge von Krieg, Brand, Naturkatastrophen oder sonstigen Störungen der öffentlichen Ordnung dem allgemeinen Zugriff offen liegen; nach allgemeinem Strafrecht Strafschärfungsgrund beim Landfriedensbruch und beim Diebstahl (§ 243 Nr. 6 StGB). In Kriegszeiten und bei Naturkatastrophen gelten meist Sonderbestimmungen, die oft die Todesstrafe vorsehen (früher auch im deutschen Recht). – Im Mittelalter und auch noch später war die Freigabe der Plünderung allerdings häufig eine Belohnung für siegreiche Truppen.