pol ị tisch Verfolgte
Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden sind und hierdurch Schaden erlitten haben; Begriffsbestimmung im Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz , Abkürzung BEG) vom 29. 6. 1956. Neben den politischen Verfolgten nennt das BEG u. a. diejenigen Personen, die aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden. – In Österreich ähnliche Vorschriften in den mehrmals novellierten Opferfürsorgegesetzen von 1945 und 1947.