Poliz e i recht
1. in sachlicher Hinsicht alle Rechtsregeln, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen; – 2. die Vorschriften, die für die als Polizeibehörden bezeichneten Ämter gelten (Organisation, Zuständigkeit, Befugnisse). Das Polizeirecht ist in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend landesrechtlich geregelt (Polizeigesetze, Polizeiverwaltungsgesetze), z. T. aber auch bundesrechtlich (Bundespolizei u. a.). – In Österreich ist das Polizeirecht teils Bundes-, teils auch Landesrecht. In der Schweiz ist das Polizeirecht überwiegend kantonales Recht.