Poliz e i verfügung

behördliche Einzelanordnung (Gegensatz: Polizeiverordnung ) auf dem Gebiet der Polizei aufgrund von besonderen Ermächtigungen in Gesetzen oder Polizeiverordnungen (unselbständige Polizeiverfügung) oder aufgrund der allgemeinen polizeilichen Ermächtigung zur Gefahrenabwehr (selbständige Polizeiverfügung) ; regelmäßig mit der Androhung von Zwangsmitteln verbunden.