Postgiro

bankähnliche Einrichtung der Post zur Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs; 1909 in Deutschland eingeführt, bis 31. 12. 1983 unter der Bezeichnung Postcheckdienst . Jedermann kann sich über eine Postfiliale ein Konto einrichten lassen und Beträge in beliebiger Höhe auf andere Postgirokonten überweisen sowie mittels Postbarscheck Barauszahlungen an Empfänger veranlassen.