Präklusi ọ n
die Ausschließung von etwas, besonders im Recht; z. B. die Verweigerung der Geltendmachung eines Rechts wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (Präklusivfrist).
die Ausschließung von etwas, besonders im Recht; z. B. die Verweigerung der Geltendmachung eines Rechts wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (Präklusivfrist).