Pr ạ̈ miensparen

Aufgrund des Spar-Prämiengesetzes (SparPG) vom 5. 5. 1959 in der Fassung vom 10. 2. 1982 zahlt der Staat für Sparbeträge, die auf 6 Jahre festgelegt werden, Prämien (Sparprämien) in begrenzter Höhe. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Sparers bestimmte Grenzen nicht übersteigt.