Lexikon
Präzedẹnzfall
[
lateinisch
]ein beurteilter Rechtsfall, dessen juristisch entscheidende Gesichtspunkte („tragende Gründe“) auf einen neuen, gleich gelagerten (analogen) Fall angewendet werden können. Präzedenzfälle haben besonders im englischen Recht eine wesentliche rechtsbildende Wirkung. Im Völkerleben werden von überstaatlichen Organen wie internationalen Gerichten gelegentlich auch für die Vertragsauslegung Präzedenzfälle herangezogen. Auch Präjudiz.
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