Preisstopp
staatliche Maßnahme in Form einer gesetzlichen Vorschrift darüber, dass die Preise bestimmter oder aller Güter und Leistungen eine bestimmte festgesetzte Höhe nicht überschreiten dürfen ( Preisfestsetzungen ); vorübergehend ein wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung einer Inflation . Bei längerem Fortbestehen der Inflationsursachen spricht man von „zurückgestauter“ Inflation. In diesem Fall bildet sich ein schwarzer oder grauer Markt mit höheren als den festgesetzten Preisen.