Lexikon
Pressefreiheit
das Grundrecht, ungehindert Presseerzeugnisse herzustellen und zu verbreiten. Die Pressegesetzgebung war im 19. Jahrhundert noch heftig umkämpft. Rechtsgrundlage war früher das Reichspressegesetz von 1874. Jetzige Grundlage bildet in der Bundesrepublik Deutschland Art. 5 GG, in dem u. a. die Zensur abgelehnt wird. Einschränkungen erfährt die Pressefreiheit u. a. durch allgemeine Gesetze zum Schutze der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehre. Die Verwirklichung der Pressefreiheit ist ein geistiges Element zur Meinungsbildung in der freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Eine Gefährdung der Pressefreiheit ist auch in der Pressekonzentration zu sehen. – In
Österreich
ist die Pressefreiheit gewährleistet durch Art. 13 Staatsgrundgesetz 1867, Art. 149 BVerfG und das Pressegesetz 1922; in der Schweiz
durch Art. 17 der Bundesverfassung. Presserecht.Wissenschaft
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Eine Flut von großen und kleinen Kunststoffteilen durchzieht die Ozeane. Die Verbreitung des Plastikmülls im Meer hat negative Folgen für die Ökosysteme. Der Zufluss muss dringend gestoppt werden. Von BETTINA WURCHE Eine violette Seegurke liegt auf dem hellen, schlickigen Boden des Marianengrabens. Nicht weit davon bläht sich...
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Seit Jahrtausenden haben sich Menschen beim Traum vom Fliegen von Vögeln inspirieren lassen. Auch für den neuartigen Flugroboter RAVEN dienten Vögel als Modell – in diesem Fall jedoch ihre Beine. Ähnlich wie eine Krähe kann RAVEN damit laufen, hüpfen, auf Hindernisse springen und aus dem Stand in den Flug springen. Die...
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