Preußenschlag
zeitgenöss. Bez. für das Vorgehen der Reichsregierung unter Reichskanzler F. von Papen gegen die preuß. Regierung unter Min.-Präs. O. Braun (SPD) am 20. 7. 1932. Mit der Begründung, dass Preußen seine Pflichten gegenüber dem Reich verletze u. dass die öffentl. Sicherheit u. Ordnung gestört sei, veranlasste Papen den Reichs-Präs. von Hindenburg zum Erlass einer Notverordnung, durch die die preuß. Regierung abgesetzt u. Papen zum Reichskommissar in Preußen bestellt wurde. Der von der preuß. Regierung angerufene Staatsgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 25. 10. 1932 die Absetzung der preußischen Regierung für verfassungswidrig, gestand aber dem Reichs-Präs. das Recht zu, einen Reichskommissar einzusetzen u. den preußischen Ministern vorübergehend Amtsbefugnisse zu entziehen. Damit blieb die tatsächl. Entmachtung der preußischen Regierung bestehen. Der P. markiert einen bedeutenden Einschnitt in der autoritären Entwicklung der Präsidialregierungen am Ende der Weimarer Republik.