P

Prima-facie-Beweis

Wahrig

Pri|ma–fa|cie–Be|weis 〈[–tsj–] m. 1; Rechtsw.〉 (bes. im Schadensrecht) Beweisführung auf der Grundlage allgemeiner u. begründbarer Erfahrungssätze, die die Rekonstruktion eines typischen Geschehensablaufs erlauben [lat., ”der erste Anschein“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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