Priv ạ tfernsehen

durch nicht staatliche Träger organisiertes TV-Programm, das durch Werbeeinnahmen oder Abonnementsgebühren ( Pay-TV ) finanziert und mit zumeist kommerziellem Interesse betrieben wird. Technische Voraussetzung für Privatfernsehen ist die Installation der Übertragungswege (Kabelnetze, Satelliten); der rechtliche Rahmen für die Einrichtung von Privatfernsehen neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen wurde 1987 durch den Medienstaatsvertrag bundesweit festgelegt. 1984 wurden in der Bundesrepublik Deutschland erstmals private Fernsehprogramme angeboten.