Priv ạ twirtschaftslehre
der Teil der Betriebswirtschaftslehre , der ausschließlich private Erwerbswirtschaften (also keine öffentlichen Betriebe und Genossenschaften) untersucht.
der Teil der Betriebswirtschaftslehre , der ausschließlich private Erwerbswirtschaften (also keine öffentlichen Betriebe und Genossenschaften) untersucht.