Prokur ạ tor
1. der höchste Verwaltungsbeamte einer kleinen Provinz. – 2. im spätrömischen Recht: Geschäftsführer, Vertreter aufgrund einer Vollmacht (Prokuratorium) im Geschäftsleben und vor Gericht.
1. der höchste Verwaltungsbeamte einer kleinen Provinz. – 2. im spätrömischen Recht: Geschäftsführer, Vertreter aufgrund einer Vollmacht (Prokuratorium) im Geschäftsleben und vor Gericht.