Prom ị lle-Wert

gesetzlich festgelegter bzw. in der Rechtsprechung gültiger Blutalkohol-Grenzwert in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr. Zur Zeit (2008) wird von 1,1 ‰ an von den Gerichten grundsätzlich Fahruntüchtigkeit (absolute Fahruntüchtigkeit) angenommen, bei Blutalkoholwerten ab 0,3 ‰ liegt relative Fahruntüchtigkeit vor, d. h. es müssen im Einzelfall weitere Umstände hinzu kommen, um alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nachzuweisen. Ab 0,3 ‰ riskiert man bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall Geldstrafe und Führerscheinentzug, ebenso ab 0,5 ‰ , auch wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.