Prorogati ọ n
die Vereinbarung der Parteien, dass der Rechtsstreit von einem an sich örtlich oder (und) sachlich unzuständigen Gericht des ersten Rechtszugs (Amtsgericht und Landgericht) entschieden werden solle; nur in bestimmten Fällen zuständig.
die Vereinbarung der Parteien, dass der Rechtsstreit von einem an sich örtlich oder (und) sachlich unzuständigen Gericht des ersten Rechtszugs (Amtsgericht und Landgericht) entschieden werden solle; nur in bestimmten Fällen zuständig.