Prosp ẹ kthaftung
Haftung von emittierenden Unternehmen und Konsortialbanken für Schäden, die dem Anleger aus fehlerhaften, unvollständigen oder absichtlich irreführenden Angaben in Ausgabeprospekten von Aktien und Obligationen entstehen (Verkaufsprospektgesetz vom 9. 9. 1998).