Proz ẹ ssagent
eine Person, der von der Justizverwaltung das geschäftsmäßige Auftreten vor Gericht in fremden Rechtsangelegenheiten gestattet ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt zugelassen ist (z. B. nach §157 ZPO).
eine Person, der von der Justizverwaltung das geschäftsmäßige Auftreten vor Gericht in fremden Rechtsangelegenheiten gestattet ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt zugelassen ist (z. B. nach §157 ZPO).