P

Prozesskosten

Wahrig

Pro|zess|kos|ten 〈Pl.; Rechtsw.〉 aufgrund eines Prozesses für eine od. beide Parteien anfallende Kosten (Gerichtskosten, Anwalts– od. Zeugengebühren) (~hilfe)

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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Prozesskosten – Wahrig Wissenschaftslexikon | wissen.de