Proz ẹ ssvollmacht
die notwendige schriftliche Vollmacht für den Prozessbevollmächtigten zur Vornahme aller Prozesshandlungen in dem betreffenden Prozess.
die notwendige schriftliche Vollmacht für den Prozessbevollmächtigten zur Vornahme aller Prozesshandlungen in dem betreffenden Prozess.