Proz ẹ ssvoraussetzungen

Außer den Prozessvoraussetzungen des Zivilprozesses z. B. bei der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage die Klagebefugnis und die vorherige Durchführung des Verwaltungsverfahrens über einen Widerspruch ; ihr Fehlen führt wie beim Zivilprozess zum abweisenden Prozessurteil.