Prüfungsterm ị n
Termin vor dem Insolvenzgericht zur Prüfung angemeldeter Forderungen (§§ 176 ff. Insolvenzordnung). Diese werden nach ihrem Betrag und ihrem Vorrecht einzeln erörtert. Das Ergebnis wird in die Insolvenztabelle eingetragen.
Termin vor dem Insolvenzgericht zur Prüfung angemeldeter Forderungen (§§ 176 ff. Insolvenzordnung). Diese werden nach ihrem Betrag und ihrem Vorrecht einzeln erörtert. Das Ergebnis wird in die Insolvenztabelle eingetragen.