P ụ fendorf

Samuel Freiherr von, deutscher Rechtslehrer und Historiker, * 8. 1. 1632 Dorf-Chemnitz, Sachsen, † 26. 10. 1694 Berlin; Professor in Heidelberg (1661) und Lund (1670), Historiograph am schwedischen und brandenburgischen Hof; führender Vertreter des Naturrechts als Vernunftrecht und des Völkerrechts , Wegbereiter der Aufklärung. Von der menschlichen Natur ausgehend, machte er deren ursprüngliche Bedürftigkeit (imbecillitas) und Geselligkeit (socialitas) zum Erkenntnis- und Seinsgrund von Staat und Recht. Typisch der Aufklärung zugehörig ist seine Freiheitslehre, wonach der Mensch kraft seiner Vernunft fähig ist, die Gebote des sozialen Zusammenlebens zu erkennen und danach zu handeln. Pufendorfs Rechtssystem, das von großem Einfluss auf die Rechtsgestaltung seiner Zeit war, beruht auf der grundlegenden Lehre von den Handlungen (actiones) ; moralische Handlungen (Folgen sind dem Handelnden zuzurechnen) und natürliche Handlungen (bloßes Verursachen) sind die beiden Grundarten. Hauptwerke: „Elementorum jurisprudentiae universalis libri duo“ 1660; „De statu imperii Germanici“ 1667 (Pseudonym: Severinus de Monzambano ); „De jure naturae et Gentium libri octo“ 1672.