Putat ị vdelikte
Handlungen, deren Strafbarkeit der Handelnde irrtümlich annimmt; im Unterschied zum untauglichen Versuch nicht strafbar.
Auch: Wahnverbrechen
Handlungen, deren Strafbarkeit der Handelnde irrtümlich annimmt; im Unterschied zum untauglichen Versuch nicht strafbar.
Auch: Wahnverbrechen