Quellensteuer
Steuer, deren Erhebung im Abzugsverfahren an der Steuerquelle – d. h. gleich am Entstehungsort – vorgenommmen wird. Neben der Lohnsteuer ist die Kapitalertragsteuer auf Dividenden eine Quellensteuer. Quellensteuern werden auf die individuelle Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet.