Quellwasser
aus unterirdischen Quellen stammendes Wasser, das am Quellort abgefüllt werden muss. Die gesetzlichen Anforderungen sind geringer als an Mineralwasser, und es bedarf auch keiner amtlichen Anerkennung. Es muss jedoch die Kriterien für Trinkwasser erfüllen. Es darf von Schwefel und Eisen befreit sowie mit Kohlensäure angereichert werden.