Querschnittslähmung
Lähmung infolge völliger (totale Querschnittslähmung) oder teilweiser (partielle Querschnittslähmung) Unterbrechung des Rückenmarks an einer bestimmten Stelle. Von dieser Schädigungsstelle abwärts besteht keine (vollständige) Verbindung mehr zu den höheren Abschnitten des Zentralnervensystems, und die Körperteile unterhalb dieser Stelle sind gelähmt. Die Anzeichen einer Querschnittslähmung sind durch Höhe und Ausdehnung der Rückenmarkschädigung bestimmt. Querschnittslähmungen oberhalb des Halsmarks (z. B. bei Genickbruch) sind meist sofort tödlich.