Radrennbahn

zur Ausübung des Radrennsports dienende geschlossene Anlage mit zwei Geraden und zwei Kurven. Die Länge einer Radrennbahn soll bei Sommerbahnen (im Freien) für internationale Meisterschaften 285 oder 333 m (für übrige Wettbewerbe auch bis 500 m) betragen, bei Hallenbahnen mindestens 150 m; die Breite 5 – 10 m, die Kurvenüberhöhung 8 – 40°.

Auf Radrennbahnen werden Sprinter-, Verfolgungs-, Steher- und Sechstagerennen ausgetragen. Die erste Hallenradrennbahn wurde 1869 in London, die erste deutsche Radrennbahn 1880 in München fertig gestellt. Der Verband Deutscher Radrennveranstalter , Abkürzung VDR , wurde 1950 gegründet und hat seinen Sitz in München. Sportverbände .