Radsturz
geringe Seitenneigung des Rads gegenüber der Senkrechten, hervorgerufen durch entsprechende Neigung des Achsschenkels ; hat den Zweck, den Berührungsmittelpunkt des Rads mit der Fahrbahn möglichst nahe an die Drehachse des Achsschenkelbolzens heranzubringen; je näher beide beisammenliegen, desto leichter geht die Lenkung.