Raub
der mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Diebstahl; zu unterscheiden vom räuberischen Diebstahl , bei dem ein auf frischer Tat betroffener Dieb Gewalt oder Drohung zur Sicherung seiner Beute anwendet. Im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland werden bestraft: Raub und räuberischer Diebstahl regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (§§ 249, 252 StGB); als schwerer Raub regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren: der Raub mit Waffen, der Bandenraub, der mit der Gefahr einer schweren Körperverletzung oder des Todes verbundene Raub; als besonders schwerer Raub mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe der Raub, durch den der Täter leichtfertig den Tod eines anderen verursacht (§ 251 StGB). – Ähnliche Regelung in Österreich (§§ 142 f. StGB) und in der Schweiz (Art. 140 StGB).