Re ạ lunion

die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen , bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: Norwegen – Schweden 1814 – 1905, Österreich – Ungarn 1867 – 1918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.