Rechnungsabgrenzungsposten

in der Bilanz zum Zweck der periodengerechten Erfolgsermittlung (Abgrenzung) ausgewiesene Aufwendungen oder Erträge, die entweder bereits bezahlt wurden, aber das Ergebnis des nächsten Jahres betreffen ( transitorische [„hinüberreichende“] Rechnungsabgrenzungsposten , z. B. vorausgezahlte Mieten, im Voraus erhaltene Provisionen), oder das Ergebnis des laufenden Jahres betreffen, aber noch nicht bezahlt wurden ( antizipative [„vorweggenommene“] Rechnungsabgrenzungsposten , z. B. ausstehende Zinsen, noch zu zahlende Löhne). Rechnungsabgrenzungsposten mit Guthabencharakter heißen aktive , mit Schuldcharakter passive Rechnungsabgrenzungsposten.